Klasse AM

ab 19.01.2013

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

  • Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH

    • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,

    • Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
       

  • Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h

    • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.

    • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,

    • Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,

    • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -

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