Aktuelles...
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm
Erläuterung:
Mit dieser Regelung wird es den Inhabern der Fahrerlaubnis-Klasse B ermöglicht, in Deutschland Krafträder der Klasse A1 zu führen. Hierfür ist lediglich eine Fahrerschulung mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 min. erforderlich.
Die theoretische Schulung beträgt 4 Unterrichtseinheiten á 90 min.
Für die praktischen Übungsstunden entfallen 5 Unterrichtseinheiten á 90 min.
Die Fahrerschulung wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und dient zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter für diese Regelung: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren