Klasse A2
(ab 19.01.2013)
MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Mindestalter:18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen:A1, AM