Klasse A
SCHWERE KRAFTRÄDER /
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
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Kraftrad über 45 km/h bbH
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über 35 kW Motorleistung,
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Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
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Kraftfahrzeuge
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Motorleistung mehr als 15 kW,
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Hubraum mehr als 50 ccm.
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Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
Mindestalter
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Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)
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bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM