Klasse A

SCHWERE KRAFTRÄDER /
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

  • Kraftrad über 45 km/h bbH

    • über 35 kW Motorleistung,

    • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
       

  • Kraftfahrzeuge

    • Motorleistung mehr als 15 kW,

    • Hubraum mehr als 50 ccm.

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Mindestalter

  • Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)

  • bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM

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