Klasse T

  • Traktoren bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 / 18*

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: L

*Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren. zG = zulässige Gesamtmasse bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

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