Klasse C

ab 19.01.2013

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter:21/18*

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: C1

* Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben.

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