Klasse C
ab 19.01.2013
Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Mindestalter:21/18*
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: C1
* Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben.