Klasse CE

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG und Anhänger über 750 kg zG.

Mindestalter: 21 / 18*

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE

*Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben.

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